Brandmeldeanlagen nehmen eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz ein. Sie dienen der Brandfrüherkennung, Alarmierung zur Evakuierung, Weiterleitung des Alarms zu einer hilfeleistenden Stelle, Brandschutzeinrichtungen anzusteuern sowie den Zugang für die Feuerwehr zum Gebäude sicherzustellen.

Die Verfügbarkeit und korrekte Funktionsweise muss für den Ernstfall sichergestellt werden.

Wir überprüfen und dokumentieren die Wirksamkeit und Betriebssicherheit gemäß Prüfgrundlagen.

Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet die Wiederholungsprüfung der Brandmeldeanlage in einem Prüfintervall von 3 Jahren durch einen anerkannten Prüfsachverständigen zu veranlassen.

Gemäß Vorschrift müssen Rettungswege in Sonderbauten (Krankenhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsräume, Beherbergungsstätten) mit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage ausgestattet sein.

Die Verfügbarkeit von Notstromaggregaten und Batterieanlagen für die Versorgung der Sicherheitsanlagen im Ernstfall wird überprüft und sichergestellt. Außerdem führen wir eine neutrale Beurteilung und Überprüfung der korrekten praktischen Ausführung der Anlagenbedingungen (Funktionserhalt, erforderliche Überbrückungsdauer) durch.

Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet die Wiederholungsprüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in einem Prüfinterall von 3 Jahren durch einen anerkannten Prüfsachverständigen zu veranlassen.

Der Betrieb von Anlagen mit Sicherheitsfunktion muss auch bei Stromausfall sichergestellt werden. Die Verfügbarkeit wird durch Notstromaggregate und Batterieanlagen gewährleistet. Diese müssen  im Falle eines Stromausfalles funktionieren und die sicherheitstechnische Funktion aufrecht erhalten.

Wir überprüfen und dokumentieren die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Sicherheitsbeleuchtungsanlage.

Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet die Wiederholungsprüfung der Sicherheitsstromversorgungsanlagen in einem Prüfinterall von 3 Jahren durch einen anerkannten Prüfsachverständigen zu veranlassen.

Für die Sicherstellung einer geordneten Evakuierung eines Objekts im Brandfall kommen Beschallungsanlagen (ELA), elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) oder Sprachalarmierungsanlagen (SAA) zum Einsatz.

Wir überprüfen und dokumentieren die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Lautsprecheranlagen.

Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet die Wiederholungsprüfung der Sprachalarmierungsanlage in einem Prüfinterall von 3 Jahren durch einen anerkannten Prüfsachverständigen zu veranlassen.

Der Blitzschutz setzt sich aus dem äußeren Fang- und Ableitungssystem mit Erdungsanlage und dem inneren Blitzschutz durch Potentialausgleich und Überspannungsschutz für elektrische Anlagen zusammen.

Je nach Art und Risikogruppe des Gebäudes sollte eine sicherheitstechnische Überprüfung der Blitzschutzanlage durch einen Sachverständigen alle 3 – 5 Jahre vorgenommen werden.

Die sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Löschanlagen wickeln wir mit unseren Kooperationspartnern ab.

Die sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer RWA-Anlagen wickeln wir mit unseren Kooperationspartnern ab.

Die sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Lüftungsanlagen wickeln wir mit unseren Kooperationspartnern ab.

Die sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer CO-Warnanlagen wickeln wir mit unseren Kooperationspartnern ab.

Fehlerhafte elektrische Anlagen können zu Bränden führen. Elektrizität zählt mit zu den häufigsten Brandursachen bei Schadenfeuern. Deswegen stellen regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen einen wichtigen Beitrag zum Brandschutz dar. Vorbeugender Brandschutz ist die Grundforderung der Feuerversicherer. Die Feuerversicherer vereinbaren in der Regel mit dem Versicherungsnehmer, dass die elektrischen Anlagen regelmäßig von einem neutralen, VdS-anerkannten Sachverständigen geprüft werden.

Diese Prüfung ist durch keine andere Prüfung (z.B. E-Check) ersetzbar.

Das Prüfungsergebnis wird in einem Befundschein nach VdS 2229 dokumentiert. Dieser muss auf Anforderung des Versicherers vorgelegt werden.

Die Prüfungsgrundlagen sind in der VdS-Richtlinie 2871 festgelegt. Die Prüfung umfasst neben dem baulichen Brandschutz auch eine Durchführung von Thermografiemessungen der elektrischen Anlagen.

Die ortsfesten elektrischen Anlagen sind nach DGUV 3 (ehemals BGV-A3) in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Prüfung dient in erster Linie dem Personenschutz. Die Prüfungen werden nach den einschlägigen DIN-VDE Normen (DIN VDE 0105 Teil 100) durchgeführt.

Das Prüfungsintervall liegt in Regel bei 4 Jahren.

Diese Sektion befindet sich noch im Aufbau.

Die Thermografie ermöglicht eine leichte Identifizierung von Fehlerquellen in Anlagen.

Die thermografische Untersuchung minimiert nicht nur die Brandgefahr die von fehlerhaften Leitungen oder Bauteilen ausgeht, sondern erhöht auch die Verfügbarkeit Ihrer Anlage.

Die Thermografie ist ein berührungsloses Messverfahren. Eine Inspektion ist ohne die Unterbrechung oder Störung der Produktion durchzuführen.

Operationssäle, Räume mit Hochfrequenz-Chirurgie, EDV-Räume oder andere Bereiche mit besonders hohen Anforderungen an die Sicherheit, benötigen einen ableitfähigen Bodenbelag um elektrostatische Entladungen auszuschließen. Gemäß EN 14041 Elastische, textile und Laminatböden – Wesentlich Eigenschaften bzw. EN Elastische Bodenbeläge – Bestimmung des elektrischen Widerstandes gelten Bodenbeläge dann als ableitfähig, wenn der Durchgangswiderstand oder der häufig auch angegebene Oberflächenwiderstand ≤ 109Ω ist.

Wir führen Erst- und Wiederholungsmessungen durch.

  • Überprüfung der Umsetzung des Brandschutzkonzepts und Baugenehmigung mittels der Planungsunterlagen
  • Prüfung der Entwurfs- und Ausführungsplanungen der Anlagen
  • Baubegleitende Beratungen
  • Ortsbegehungen und Besichtigungen